Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FINESTSOCIAL GmbH, Hans-Sachs-Gasse 9, 79098 Freiburg im Breisgau (nachfolgend auch: FS)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die FS mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als FS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn FS in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(3) Unsere Dienstleistungsangebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss und auch in dessen Nachgang verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, zum Beispiel durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
§ 2 Leistungen der FINESTSOCIAL GmbH
(1) FS erbringt für Unternehmen individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings (z.B. Social Media, Markenauftritt, Werbeanzeigen) und des Webdesigns (Erstellung von Webseiten). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet FS nicht die Erbringung eines Werks, sondern nur die vereinbarte Dienstleistung an sich. Insbesondere ist FS nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Beratung einen konkreten unternehmerischen Erfolg erzielt.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch FS, bleibt der Vergütungsanspruch von FS unberührt, eine eventuell gewährte Garantie verwirkt restlos.
(3) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Meta, Google, LinkedIn und TikTok jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Kunden temporär oder permanent sperren. Für ein solches Vorgehen ist FS nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von FS bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) In Bezug auf die von FS zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht FS in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) FS ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderen Dritten erbringen zu lassen.
(6) Der Kunde hat auf Verlangen / erstes Anfordern von FS einen administrativen Ansprechpartner innerhalb seines Unternehmens zu benennen. Sofern diese Person aus dem Unternehmen des Kunden ausscheidet, hat der Kunde FS darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(7) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Webseiten und Werbekampagnen, welche von FS erstellt werden, ausschließlich selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Fotos, Impressums- und Datenschutzseiten. Eine Überprüfung vor Veröffentlichung durch einen Rechtsbeistand wird empfohlen. Sofern FS dem Kunden über Drittanbieter aggregierte Impressums- und Datenschutztexte zur Verfügung stellt (z.B. von eRecht24), werden diese ausschließlich als Platzhalter zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist selbstständig zur Überprüfung beziehungsweise Herstellung der Rechtskonformität der verwendeten Texte verpflichtet.
(8) Die vereinbarte Vergütung von FS in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(9) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde FS sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
(10) Die bei FS gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(11) Sofern FS für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Auftrags Landingpages, Recruiting-Prozesse, Funnels oder Domains zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
(12) Sofern der Kunde die Erstellung einer Webseite bucht, unterteilt diese Leistung sich in eine Konzipierungs- und eine Produktionsphase, welche unabhängig voneinander zu vergüten sind.
(13) FS schuldet dem Kunden nicht die Überlassung von Quellcode/Quelltext.
(14) Etwaige Kosten für Plugins / Lizenzen an der jeweils beauftragten Webseite sind vorbehaltlich anderslautender Absprache mit der FS zu entrichtenden Pauschale vollständig abgegolten.
(15) Avisierte Fertigstellungstermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann FS aus diesem Grunde ihre Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen FS und dem Kunden erfolgt durch Annahme des Angebots der FS durch den Kunden. Der Vertragsschluss zwischen FS und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von FS nur nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von FS eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von FS unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt (z.B. Erstellung einer Webseite) und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) FS kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. FS kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber FS nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und FS überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist FS verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) FS ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von FS gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von FS hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Handelt es sich um die Erstellung einer Webseite und wurde von FS ein Pauschalpreis angeboten, bezieht dieser sich hälftig auf die konzeptionellen und hälftig auf die produzierenden Arbeiten durch FS. Der hälftige Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten.
(2) Die Preise, die von FS angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Die Bezahlung der Leistungen von FS erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von FS ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von FS ist anders lautend. Eine FS erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. FS ist berechtigt den Lastschrifteinzug auch durch dritte Zahlungsabwickler (z.B. GoCardless) vorzunehmen.
(4) Sofern mit FS als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde FS ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. FS stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(5) FS stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an FS zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Leistungsbeginn und Laufzeit der Kooperation werden von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Für wiederkehrend zuerbringende Leistungen (Dauerschuldverhältnis, insbesondere bei Supportdienstleistungen, Social Media Management und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Bewerbungsprozessen sowie der Betreuung laufender Kampagnen) gilt eine„revolvierende Festlaufzeit“. Dies bedeutet, dass der Vertrag initial für die im Angebot angegebene Dauer gilt und sich anschließend um jeweils gleichlautende feste Zeiträume (nachfolgend „Vertragsperioden“) verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Ist im Angebot nichts anderes angegeben, gelten feste Vertragsperioden von jeweils drei Monaten.
(3) Vereinbaren die Parteien ein Kontingent an Leistungen, die der Kunde innerhalb der vereinbarten Vertragsperiode sukzessive abrufen kann, gelten die im Angebot ausgewiesenen Kontingente als fest vereinbart und sind spätestens bis zum Ende der Vertragsperiode abzurufen. Erst mit dem Abruf eines Kontingents beginnt die Kampagnenschaltung auf den ausgewählten Kanälen sowie die Betreuung und Optimierung der Kampagne durch FS. Nicht abgerufene Kontingente verfallen nach Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gegenstandslos.
(4) Ein Kontingent entspricht einer Recruiting-Kampagne für eine, vom Kunden genannte Stellenanzeige und einen Standort sowie die gesamte Betreuung dieser Kampagne durch FS. Die Stelle sowie der Standort sind in der aktiven Kontingentlaufzeit nicht änderbar. Ein Kontingent entspricht einer einmonatigen Laufzeit.
(5) Der Abruf von Kontingenten kann sowohl mündlich als auch per Textform, zum Beispiel per E-Mail erfolgen. Der Abruf bedeutet den Start der Recruiting-Kampagne zum genannten Datum. Wird vom Kunden kein Stopp der Recruiting-Kampagne spätestens am letzten Tag der Kontingentlaufzeit explizit via Textform (z.B. E-Mail) verlangt, wird automatisch jeweils ein weiteres Kontingent für diese Recruiting-Kampagne abgerufen, sofern dem Kunden in der aktuellen Vertragsperiode noch Kontingente als Guthaben zur Verfügung stehen. Ein früheres Abschalten der Kampagne während der Kontingentlaufzeit auf expliziten Wunsch zieht keine Rückzahlung getätigter Vergütungen mit sich.
(6) Beide Parteien können den Vertrag, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode ordentlich kündigen, erstmals mit Wirkung zum Ablauf der initialen Vertragsperiode.
(7) Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen (insbesondere nach §§ 621, 627, 648 BGB).
(8) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).
(9) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).
(10) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(11) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch FS beginnen nicht, bevor der fällige Rechnungsbetrag nicht bei FS eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei FS vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält FS sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber FS in Verzug, ist FS berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. FS wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§ 8 Garantie
(1) Sollte FS eine Garantie in jeglicher Form (z.B. auf eine bestimmte Anzahl qualifizierter Bewerbungen oder eine erfolgreiche Einstellung) gewähren, gilt diese grundsätzlich und ausschließlich nur dann, wenn zuvor schriftlich vereinbart.
(2) Eine Garantieleistung behält ihre Wirksamkeit lediglich für die Erstlaufzeit der Kampagne, die im Vertrag präzisiert ist.
(3) Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das im geschlossenen Vertrag genannte Leistungsspektrum, insbesondere die Nutzung der Kontingente während der Erstlaufzeit, vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung des Auftragsgebers realisiert wird.
(4) Eine Garantie ist immer mit einer im Vertrag definierten Rekrutierungskarenzzeit verunden. Während dieser Karenzzeit hat FS den Anspruch, dem Kunden ein kostenfreies Kontingent pro Monat zur Verfügung zu stellen, um die Kampagne fortzuführen. Für etwaige Werbeausgaben an die Werbeplattformen wird FS auch in diesem Falle nicht aufkommen können.
(5) Sollte sich während der Zusammenarbeit ein Kandidat direkt beim Kunden bewerben, so ist davon auszugehen, dass diese Bewerbung durch die Zusammenarbeit mit FS zustande kam. Sollte der Kandidat eingestellt werden, hat FS dennoch den Auftrag erfüllt und es besteht kein Anspruch auf eine Garantie.
(6) Um von der Garantie Gebrauch zu machen, ist eine schriftliche Nachricht per E-Mail oder per Post an die FINESTSOCIAL GmbH, Hans-Sachs-Gasse 9, 79098 Freiburg im Breisgau innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Erstlaufzeit erforderlich.
(7) Sollte die Garantie nicht in Anspruch genommen werden, so werten wir dies als erfolgreiche Erfüllung der Garantie. Es besteht dann kein weiterer Anspruch auf eine Garantie.
(8) Eine erfolgreiche Einstellung ist per Definition dann eingetreten, wenn ein von Arbeitnehmer und Auftraggeber (Arbeitgeber) unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Unabhängig von der Berufsbezeichnung und Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit schon bei dem Auftraggeber gearbeitet oder sich schon einmal bei ihm beworben hat. Um diesen Erfolg zu kennzeichnen, hat der Kunde die Möglichkeit, den Kandidaten in der FINESTSOCIAL Cloud als “eingestellt” zu markieren.
(9) Eine qualifizierte Bewerbung ist per Definition dann eingegangen, wenn sie
- a) über eines bereitgestellten Bewerbungsformulare in die FINESTSOCIAL Cloud übermittelt wurde und der Kandidat
- b) über eine abgeschlossene Ausbildung oder entsprechende Berufserfahrung in einem zur ausgeschriebenen Position passenden Fachbereich verfügt
- c) über mindestens B1-Sprachkenntnisse in Deutsch oder eine für die Ausübung der Position erforderliche Sprachkompetenz verfügt, sowie
- d) einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Umkreis von maximal 50 Kilometern zum im Stellenangebot benannten Arbeitsort hat.
Die Einschätzung der Eignung erfolgt durch FS auf Basis der im Bewerbungsformular gemachten Angaben. Subjektive Kriterien wie persönliche Sympathie, individuelle Erwartungen an die Arbeitsumgebung oder Vorstellungen über Flexibilität, Arbeitszeiten und Führungskultur bleiben bei der Eignungsbewertung im Sinne dieser Regelung unberücksichtigt.
(10) FS hält sich das Recht vor, die Einhaltung der Prozesse, insbesondere bei Anfrage einer Garantiewirksamkeit durch den Auftraggeber, genauestens zu prüfen. Hierunter fällt auch ein nachträgliches Kontaktieren der Bewerbenden. Dem Auftragnehmer wird gewährt, Kandidaten bis zu drei Monate nach Vertragsende zu Prüfungszwecken zu kontaktieren.
(11) Sollte FS feststellen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hat, verwirkt das Garantierecht restlos.
§ 9 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch FS, bleibt der Vergütungsanspruch von FS unberührt, eine eventuell gewährte Garantie verwirkt restlos.
(2) Zu der Mitwirkungspflicht des Kunden gehören mindestens, aber auch individuell besprochene weitere Punkte:
- a) Korrektes und vollständiges Ausfüllen der Materialien aus dem Kick-Off-Meeting.
- b) Durchführung der Mitarbeiterumfrage zur individuell festgelegten Deadline.
- c) Einrichtung eigener Unternehmensaccounts auf Werbeplattformen wie Meta, Google, LinkedIn oder TikTok nach Anleitung.
- d) Wahrnehmung von vereinbarten Meetings in der Zusammenarbeit oder rechtzeitiges Vorschlagen von Alternativterminen innerhalb von 7 Werktagen.
- e) Versuch des telefonischen Erstkontakts mit eingegangenen Kandidaten innerhalb von max. 7 Werktagen sowie insgesamt min. 3 Kontaktversuche an jeden Kandidaten.
§ 10 Erfüllung
(1) FS wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. FS ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass FS bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird FS innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist FS gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von FS unberührt.
§ 11 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 12 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass FS überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt FS insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 13 Nutzungsrechte, Schutzrechte
(1) Sämtliche von FS im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben, oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit FS abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als verwirkt.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von FS erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse für die Dauer der Vertragslaufzeit. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von FS für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
(3) Absatz 2 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die FS nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an FS über.
(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.
(6) Das Bearbeitungsrecht (§23 UrhG) an Arbeits- und Leistungsergebnissen ist nicht Gegenstand der Rechtsübertragung auf den Kunden und verbleibt bei FS.
(7) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden außerdem bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
§ 14 Haftung
(1) FS haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FS nur
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet FS nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 15 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von FS anderweitig eingeräumt.
§ 16 Datenschutz
(1) Der Kunde ist im Rahmen der Zusammenarbeit stets zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verpflichtet.
(2) Sofern gesetzlich erforderlich, werden der Kunde und FS einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO separat abschließen.
(3) Der Kunde stellt FS von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, FS hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
(4) FS tritt sämtliche Rechte an den personenbezogenen Daten der Bewerber ab und verpflichtet sich, über sämtliche Angelegenheiten der Bewerber des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren.
§ 17 Referenznennung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihn FS in jedem Medium als Referenz nennen darf. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. FS ist zur Nennung nicht verpflichtet.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn FS und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von FS maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von FS. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von FS.
(3) Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
(4) FS behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Dafür wird FS den Kunden rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen
AGB Stand: 15.06.2025